Nein, denn die Schweiz hat zwar den Rahmenvertrag zum Schutz sensibler alpiner Ökosysteme ratifiziert, jedoch nicht die acht Umsetzungsprotokolle. Sie ist daher nur zur allgemeinen Einhaltung folgender Ziele verpflichtet:
🌿 Naturschutz: Biodiversität, Moore, Bergwälder
🏘️ Raumplanung: nachhaltige Siedlungsentwicklung, keine Zersiedelung
🚜 Berglandwirtschaft: Erhalt traditioneller Bewirtschaftung und regionaler Produkte.
🚆 Tourismus und Verkehr: umweltverträgliche Mobilität
🔋 Energie und Wald: Nutzung im Einklang mit ökologischen Schutzräumen
⛰️ Boden: Schutz vor Erosion, Lawinen und Naturgefahren

📢 CIPRA stellt klar: Die Alpenkonvention ist in der EU (RED III) auch für nachhaltige Energiebauten, wie Wasserkraft-, Wind- und Solaranlagen, völkerrechtlich verbindlich. Kein Ausbau auf Kosten sensibler Natur!
Die Alpeninitiative ist ein Schweizer Unikum. Der Inhalt ist in Artikel 84 der Bundesverfassung verankert und regelt den alpenquerenden Transitverkehr. Die Alpenkonvention gilt international und ist umfassender.
https://www.cipra.org/de/medienmitteilungen/erneuerbare-energien-alpenkonvention-wird-massgebend
https://www.cipra.org/de/news/kontroverse-staudaemme
Foto: Peter Maly, 2022
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