Die neuen Schweizer Klimaszenarien Klima CH2025 liefern präzise Regionalprognosen. Es zeigt sich, dass sich die Erwärmung schneller vollzieht als zuvor angenommen.
Global ist es seit der Referenzperiode 1991–2020 um etwa 0,5 °C wärmer geworden, sodass die Schwelle von 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau näher rückt.
In der Schweiz beträgt die Erwärmung bereits das Doppelte, fast 3 °C.
Die aktuelle Klimapolitik steuert auf ein globales 3 °C -Szenario zu. Dies lässt für die Schweiz eine Temperaturzunahme von etwa 4 – 6 °C gegenüber der vorindustriellen Zeit erwarten.
Erwartete Auswirkungen in der Schweiz:
- Extremere Hitze – Zunahme von Hitzetagen und Tropennächten, besonders gefährdet ist die Stadtbevölkerung.
- Trockenere Sommer – Abnehmende Bodenfeuchte durch weniger Sommerniederschlag, stärkere Verdunstung und längere Sonnenscheindauer mit erheblichen Folgen für die Landwirtschaft.
- Mehr Extremniederschläge – Häufigere und heftigere Starkniederschläge mit erhöhtem Hagelrisiko, Risiko für Landwirtschaft und Infrastruktur.
- Höhere Nullgradgrenze – Verschiebung auf rund 1’500 m Höhe (Andermatt); mehr Regen und weniger Schnee, Risiko für den Wintertourismus.
- Rückgang der Gletscher und Auftauen von Permafrost – Erhöhte Naturgefahren und beeinträchtigte Bergstabilität.
- Jedes Zehntelgrad weniger zählt.
«Mit globalem Klimaschutz und Netto-Null bis 2050 lassen sich viele Folgen vermeiden.», (Reto Knutti, ETH Zürich).
Beispiel: Anzahl Tropennächte in der Stadt Zürich bei globaler Erwärmung (GWL) um 1,5 °C, 2,0°C bzw. 3,0 °C

In einer Tropennacht fällt die Temperatur nicht unter 20 °C.
Rechtlicher Bezug zu Klimaschutz und Umweltschutz
Die Schweizer Politik und Bevölkerung sollten sich an den Grundsätzen des Umweltschutzgesetzes (USG) orientieren. Schliesslich untersteht das Klima- und Innovationsgesetz (KIG) auch dem Verfassungsartikel Art. 74 BV: «Der Bund erlässt Vorschriften zum Schutz der Menschen und ihrer natürlichen Umwelt vor schädlichen Einwirkungen.». Konkret hält Art. 1 des USG fest:
- Ganzheitlicher Schutz für Menschen, Tiere, Pflanzen und ihre Lebensräume vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen.
- Erhalt der natürlichen Lebensgrundlage durch Vorsorgeprinzip.
Zusätzlich gilt das Verursacherprinzip nach Art.2, USG.
Quellen:
- Klima CH2025: https://www.meteoschweiz.admin.ch/klima/klimawandel/schweizer-klimaszenarien.html
- Das Wissenschaftsmagazin SRF verabschiedet sich demnächst. Ein guter Beitrag zur Klimasituation: https://www.srf.ch/audio/wissenschaftsmagazin/klimawandel-wo-wir-heute-stehen?id=AUDI20251108_NR_0017
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